Neuanmeldung

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Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich – spätestens innerhalb eines Monats – bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.

Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.

Um Ihnen und dem Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Meldeformular direkt online ausfüllen und danach nur noch die  erforderlichen Unterlagen (Originale oder amtlich beglaubigte Kopien) an die zuständige Meldestelle weiterleiten.

Erforderliche Unterlagen
– Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
– ggf. Promotionsurkunde bzw. ausländische Diplomurkunde mit deutscher Übersetzung
– einfache Kopie vom Pass oder Personalausweis

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