24.11.2023

Mitgliederversammlung vom 25.10.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte um Kenntnisnahme des angefügten Protokolls, des Beschlusses zur Beitragsänderung, der Neuwahlen zur 2. Vorsitzenden des ÄKV, des neuen Fortbildungsbeauftragten und des Berichtes unseres Delegierten zur BLAEK bei der Mitgliederversammlung 2023 des ÄKV Neuburg-Schrobenhausen.

Mit herzlichen Grüßen

Fabienne Weikl-Urgese

PDF-Downloads:

25.10.2023

Einladung zur Mitgliederversammlung am 25.10.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr herzlich möchten wir Sie zur Mitgliederversammlung des Ärztlichen Kreisverbandes Neuburg-Schrobenhausen am 25.10.23 um 19.00 Uhr in den Speisesaal der Krankenpflegeschule der Ameos Kliniken Sankt Elisabeth einladen.
Um den kollegialen Austausch im Anschluss besser planen zu können, bitten wir Sie um eine Reservierung der Sitzplätze unter: info@aekv-nd-sob.de.
Anträge zur Tagesordnung bitten wir bis Montag, den 23.10.2023 in schriftlicher Form per Mail oder postalisch einzureichen.

Wir freuen uns sehr Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen und verbleiben mit kollegialen Grüßen

Dr. med. Mattias Fischer-Stabauer
1. Vorsitzender ÄKV Neuburg-Schrobenhausen

EINLADUNGSSCHREIBEN als PDF-Datei

06.04.2023

Sprechtag des Bezirks Oberbayern im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchte ich mich bei Ihnen als künftiger Berater des Bezirks Oberbayern für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vorstellen. In dieser Funktion folge ich Gudrun Pickhardt nach, deren Dank für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit ich bei dieser Gelegenheit ausrichten darf.

Mein Name ist Constantin Edlmann. Ich bin Mitarbeiter des Bezirks Oberbayern und seit Ende März 2023 für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zuständig. Hier bietet der Bezirk Oberbayern jeden Dienstag allen Bürgerinnen und Bürgern im Geriatriezentrum in Neuburg a. d. Donau in der Bahnhofstraße 107, 86633 Neuburg a. d. Donau eine wohnortnahe Beratung zu den Sozial-, Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in der Zuständigkeit des Bezirks Oberbayern an.

Darüber hinaus können unter 089 2198-21059 oder per E-Mail an beratung-nd@bezirk-oberbayern.de auch individuelle Termine vereinbart werden.

Weitere Details sowie die konkreten Inhalte des Beratungsangebotes entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer.
In unserer Beratungsarbeit pflegen wir eine intensive Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, dem Pflegestützpunkt und dem regionalen Sozialwesen.Vor diesem Hintergrund möchte ich mich auch mit Ihnen als wichtige Akteure und Multiplikatoren im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vernetzen. Erfreulich wäre eine baldige Gelegenheit zu einem Austausch z. B. in einem regionalen Gremium.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen ab sofort auch gerne bei Fragen oder anderen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich hierzu einfach unter vorgenannter Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse.

Im Übrigen freue ich mich über eine Weitergabe dieser Informationen an Kolleginnen und Kollegen sowie Bürgerinnen und Bürger.

Herzliche Grüße und auf eine gute Zusammenarbeit!

Constantin Edlmann

Beratung des Bezirk Oberbayern
in Neuburg-Schrobenhausen

Erreichbarkeit:

30.01.2023

Protokoll der MG-Versammlung des AEKV Neuburg-Schrobenhausen vom 15.12.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Ihnen über die o. g. Mitgliederversammlung des ärztlichen Kreisverbandes Neuburg-Schrobenhausen vom 15.12.2022 berichten…
Hier bitte weiterlesen (Protokoll als PDF-Datei)

 

18.11.2022

Einladung zur Mitgliederversammlung am 15.12.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr gerne möchten wir Sie herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am
Donnerstag, den 15.12.22 um 19.30 Uhr
in den Speisesaal der Krankenpflegeschule, Bahnhofstrasse 103b in Neuburg
einladen.

Um den kollegialen Austausch im Anschluss besser planen und die aktuellen Hygienevorschriften einhalten zu können, bitten wir alle Teilnehmer um einen Schnelltestnachweis – nicht älter als 24 Stunden (unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus) und um eine Reservierung der Sitzplätze unter: info@aekv-nd-sob.de.

Anträge zur Tagesordnung bitten wir bis Montag, den 12.12.22 in schriftlicher Form per Mail oder postalisch einzureichen.

Wir freuen uns sehr Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen und verbleiben mit kollegialen Grüßen

Dr. med. Mattias Fischer-Stabauer
1. Vorsitzender ÄKV Neuburg-Schrobenhausen

ANHANG
Einladung als PDF-Datei

18.08.2022

Indikationen zur Bestellung des Rettungsdienstes in den Arztpraxen

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr gerne leiten wir Ihnen im Anhang ein Info-Handout des ärzlichen Leiters Rettungsdienst der Region Ingolstadt Herrn Dr. Wolfgang Reuschl, zum Thema: „Indikationen zur Bestellung des Rettungsdienstes in den Arztpraxen“ weiter.
Dies soll Ihren MFA´s in der Praxis als Orientierungshilfe bei der Organisation von Transportdiensten oder der Inanspruchnahme des Rettungsdienstes  im akuten Notfall dienen.
Anbei ebenfalls eine Liste mit Taxiunternehmen, die Krankentransporte zur Verfügung stellen.  Die Taxiunternehmen Metropolis Ingolstadt und Taxi Schwarz aus Eichstätt/Wellheim  bedienen hierbei die komplette Region 10 und sind auch bei längeren Fahrten, z. B.  von Eichstätt nach Pfaffenhofen immer noch erheblich günstiger, als die Anfahrtspauschale eines KTW.
Bei den Angaben aller Unternehmen handelt es sich  um Selbstauskünfte, die sich im Laufe der Zeit verändern können.  Herr Dr. Reuschl wäre in diesem  Fall dankbar um entsprechende Hinweise, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können.
Wir freuen uns auch sehr über eine persönliche Präsentation des ärztlichen Leiters Rettungdienst im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung mit Herrn Dr. med. Rainer Dabitz, Chefarzt der Neurologie des  Passauer Wolf Ingolstadt am Mittwoch, den 02.11.22 um 19.00 Uhr in der Krankenpflegeschule des Ameos Klinikums St. Elisabeth Neuburg.

Eine Einladung für die gemeinsame Veranstaltung erfolgt im Oktober.

Im Voraus bereits ein herzliches Dankeschön für Ihr Mitwirken und Interesse, den Einsatz unserer Rettungsdienste bestmöglich zu organisieren und weiterhin einen gesunden und erfolgreichen Restsommer.

Fabienne Weikl-Urgese
ÄKV Neuburg-Schrobenhausen

ANHANG:
Info-Handout

01.01.2022

Änderungen der Satzung, der Wahl-, sowie der Beitragsordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit geben wir nach Ablauf der ordnungsgemäßen Frist zur Bekanntmachung der Änderungen der Satzung, der Wahl-, sowie der Beitragsordnung des ÄKV Neuburg-Schrobenhausen vom 17.11.2021, das Inkrafttreten dieser ab 01.01.2022 bekannt. Die Neufassungen sind ab sofort auf der Homepage einzusehen.

Dr. med. Mattias Fischer – Stabauer
1. Vorsitzender des ÄKV Neuburg – Schrobenhausen

Info der Regierung von Oberbayern (PDF)

 

24.11.2021

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 17.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei wie bereits angekündigt, das Protokoll der Mitgliederversammlung vom
17.11.2021 mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Herzliche Grüße

Fabienne Weikl-Urgese
Ärztlicher Kreisverband Neuburg-Schrobenhausen

Protokoll der Mitgliederversammlung vom 17.11.2021 als PDF-Download 

18.11.2021

Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bei der Mitgliederversammlung des Ärztlichen Kreisverbandes Neuburg – Schrobenhausen am 17.11.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Top 1:

Herr Ulrich Rieger legte aus persönlichen Gründen seinen Vorsitz zum 17.11.2021 nieder.
Herr Dr. Mattias Fischer-Stabauer wurde bei der Nachwahl des 1. Vorsitzenden, für den Rest der Amtsdauer bis Mai/Juni 2024 (§5 Abs.5 der Satzung), von 13 der 14  stimmberechtigten Mitgliedern gewählt. Herr Dr. Fischer-Stabauer enthielt sich der Stimme und nahm die Wahl  zum 18.11.2021 an.
Wir möchten uns sehr herzlich bei Herrn Rieger für den langjährigen Vorsitz und das Engagement bedanken und wünschen ihm für seine Zukunft alles erdenklich Gute und beste Gesundheit.
Auch bei Herrn Dr. Fischer-Stabauer bedanken wir uns herzlich für die Annahme der Wahl zum 1. Vorsitzenden und freuen uns sehr auf  eine gute, kommunikative und konstruktive Zusammenarbeit in den nächsten Jahren.

Top 2:

Die in den Tagespunkten der Einladung zur Mitgliederversammlung aufgeführten Änderungen der Satzung und der Wahl-und Beitragsordnung des Ärztlichen Kreisverbandes, wurden von 14 der 14 stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen und treten ab dem 01.01.2022 in Kraft.
Wir weisen auf die zweiwöchige Auslage der Originaldokumente zur Einsichtnahme  in der

Praxis Dr. Mattias Fischer-Stabauer
Bahnhofstr. B 107
86633 Neuburg

oder als PDF auf der Homepage des Ärztlichen Kreisverbandes unter –Aekv-nd-sob.de- hin (Siehe weiter unten „Downloads“).
Ein Protokoll der Mitgliederversammlung geht Ihnen in den nächsten vier Wochen zu.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Georg Mahl
2. Vorsitzender

Downloads:
Einladungsschreiben MGV 17.11.2021
Protokollauszug MGV 17.11.2021

17.11.2021

Mitgliederversammlung 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr gerne möchten wir Sie herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung, mit Nachwahl des ersten Vorsitzenden, am

Mittwoch den 17.11.2021 um 19.30 Uhr
im Speisesaal der Krankenpflegeschule, Bahnhofstrasse 103b in Neuburg

einladen (Weitere Informationen hier als PDF-Datei).
Um Reservierungen, mit Angabe des 3 G-Status, per Mail an info@aekv-nd-sob.de
oder telefonisch unter 0177/4649446, wird gebeten.
Anträge zur Tagesordnung bitten wir bis Montag, den 15.11.21 in schriftlicher Form per Mail oder postalisch einzureichen.
Wir freuen uns sehr Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen und verbleiben mit kollegialen Grüßen

Ulrich Rieger
1. Vorsitzender ÄKV Neuburg-Schrobenhausen

15.12.2020

Aussetzung der Mitgliederversammlung 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der pandemischen Lage 2020 und der anhaltend hohen Inzidenzen im Landkreis,hatten wir uns, nach Rücksprache mit dem Medizinaldirektor des Gesundheitsamtes Herrn Dr. Donhauser und dem Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern, dazu entschieden unsere Mitgliederversammlung für dieses Jahr auszusetzen. weiterlesen….

31.03.2020

COVID-19 Pandemie: Rundschreiben an die Heime

Sehr geehrte Heimleitung,

erneut muss ich mich aufgrund der aktuellen Sachlage mit einem Rundschreiben an Sie wenden.
In der momentan sehr angespannten Versorgungssituation ist es zwingend erforderlich, auf nicht eindeutig notwendige Krankenhausbehandlungen zu verzichten. In diesem Kontext versende ich Ihnen die klinisch-ethischen Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) vom 25.03.2020. Insbesondere unter „Punkt 3.3. Weitere für die Priorisierung relevante Entscheidungssituationen“ wird insbesondere auf präklinische Entscheidungen in Alten- und Pflegeheimen bzw. in der Notaufnahme eingegangen. Diesen Absatz sollten Sie sich zu Gemüte führen und – sofern nicht schon geschehen – von Ihren Bewohnern in Erfahrung bringen, wer eine Patientenverfügung evtl. mit der Verweigerung der Beatmung bereits vorliegen hat. Zudem sollten Sie Bewohner, die für diagnostische/therapeutische ärztliche Maßnahmen in eine Praxis gefahren werden oder für einen stationären Aufenthalt das Heim verlassen haben, nach Wiederaufnahme in das Heim im Idealfall für 14 Tage isolieren. Das Beispiel mehrerer nosokomialer Infektionen bei Heimbewohnern durch kurzzeitige klinische Aufenthalte drängt uns zu dieser Empfehlung, die bereits erfolgreich in einem Heim des Landkreises durchgeführt wurde.

Wir legen Ihnen zum Management noch Handlungsanweisungen des Bayer. Gesundheitsministeriums und ein Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei, wobei wir zu der der in der Empfehlung des Ministeriums unter 3. aufgeführten „Hotline“ derzeit nichts Konkretes sagen können, weil es diese nicht gibt. Deshalb verweisen wir für weitere Fragen zur Hygiene in Heimen weiterhin auf den ehemaligen Leiter des Gesundheitsamtes Neuburg-Schrobenhausen, Herrn Dr. Bernhard Schmid, der unter sars-hygiene@lra-nd-sob.de und werktags von 8 bis 11 Uhr unter:

0151-46744689 zur Verfügung steht.

Wir empfehlen Ihnen zudem, sich kurzfristig ein paar Pulsoxymeter zuzulegen. Damit kann man auch im präklinischen Bereich über den Verlauf sehr genau erfassen, ob eine respiratorische Störung schlimmer wird und einer Intervention bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johannes Donhauser
Medizinaldirektor
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Gesundheitsamt
Müller-Gnadenegg-Weg 1
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel.: 08431-57503

INFORMATIONEN (PDF-Downloads):

31.03.2020

COVID-19 Pandemie – Rundschreiben an die Ärzte

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der angespannten Versorgungslage im Rahmen der COVID-19 Pandemie muss ich mich schon wieder in einem Rundschreiben an Sie wenden:

Wie einige von Ihnen mittlerweile sicherlich schon wissen, hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) am 25.03.2020 klinisch-ethische Empfehlungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der COVID-19 Pandemie veröffentlicht, die ich Ihnen hiermit zur Verfügung stellen möchte. Insbesondere verweise ich auf den Punkt 3.3. Weitere für die Priorisierung relevanter Entscheidungssituationen.
Dies betrifft insbesondere die Präklinik und damit auch Ihre hausärztliche Tätigkeit.
Zunächst ist es wichtig, den möglichen Eintrag von SARS-CoV-2 in die Heime auf ein Minimum zu reduzieren. Das bedeutet auch für Sie, auf nicht zwingend notwendige Hausbesuche Ihrer Patienten*innen in den Heimen zu verzichten. Sollte ein Besuch ärztlich dringend angezeigt sein, ist von Ihnen ein Mundschutz zu tragen und vor Betreten des Heimes sind die Hände genau zu desinfizieren.

Die COVID-19- Pandemie, eine Situation, die noch niemand von uns erlebt hat, zwingt uns auch dazu unsere jahrelang gewohnten Denk- und Verhaltensmuster mindestens auf den Prüfstand zu stellen.
Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass die Entscheidung zu einer stationären Einweisung kritisch geprüft wird. Unsere Krankenhäuser sind auf einen Ansturm von hunderten stationären Einweisungen hochbetagter Menschen in den nächsten Wochen nicht gerüstet. Das lässt sich auch mittelfristig nicht wesentlich bessern. Deshalb muss das Ziel sein, möglichst wenig stationäre Einweisungen, gerade auch an den Wochenenden aus den Heimen in die Kliniken vorzunehmen. Die Heime wurden ebenfalls mittels Rundmail informiert (s. Anhang).

Ich bitte Sie, dies Alles in Anbetracht der außergewöhnlichen Situation zu beherzigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johannes Donhauser
Medizinaldirektor
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Gesundheitsamt
Müller-Gnadenegg-Weg 1
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel.: 08431-57503

INFORMATIONEN (PDF-Downloads):

31.03.2020

Bekanntmachung zur Arztversorgung

Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) sowie des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 
Notfallplan Corona-Pandemie: Aufrechterhaltung der Arztversorgung während des festgestellten KatastrophenfallsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26.03.2020, Az. D4-2484-2-7 und Az. G35-G8060-2020/26-16

Hier vollständige Bekanntmachung als Download!

31.03.2020

Protokoll des Treffens  zur Organisation der Fieberambulanz in Neuburg

Kerninfos:
Einführung einer Fieberambulanz im Marstall, Ottheinrichplatz 118 in Neuburg ab dem 30.03.2020
Montag-Freitag von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Terminvergabe für die Sprechstunde erfolgt ausschließlich über die niedergelassenen Ärzte
Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Protokoll.

Hier Download des vollständigen Protokolls!

26.02.2020

Aktuelles zu COVID-19

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

wegen der dynamischen Situation in einzelnen Gegenden Oberitaliens (Provinz Lodi südlich von Mailand und die Kleinstadt VO südlich von Padua) hat das RKI gestern Nachmittag diese beiden Örtlichkeiten (neben Ghom im Iran und Einer Region in Südkorea) zu weiteren Risikogebieten für den Coronavirus SRAS-CoV-2 definiert.Sorge bereitet uns insbesondere Oberitalien. Derzeit gilt es, bei Reiserückkehrern mit Erkältungssymptomen konkret nach Aufenthalt in Lodi oder Vo zu fragen. Hier ist das Risiko an COVID-19 zu erkranken etwa 50 – 100 mal höher als im Umland.
Wir haben unsere Internetseite dazu aktualisiert:

https://www.neuburg-schrobenhausen.de/Aktuelles.n107.html

Die beiden Krankenhäuser im Landkreis sind heute Morgen telefonisch über die aktuelle Lage informiert worden. 

In Zweifelsfällen erreichen Sie mich jederzeit (24h) unter:  08431-57555

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Dr. Johannes Donhauser
Medizinaldirektor
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Gesundheitsamt
Müller-Gnadenegg-Weg 1
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel.: 08431-57503 

Merkblatt_Corona_20200226

12.02.2020

Änderungen der RKI-Internetseite zu nCoV: Risikogebiete, Falldefinition, Flussschema

Sehr geehrte Damen und Herren,
 wir informieren Sie über die Aktualisierung der RKI-Internetseite zum neuartigen Coronavirus (nCoV). Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Die Risikogebiete wurden aktualisiert: Neben der chinesischen Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) zählen nun auch die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang zu den  Risikogebieten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html).

Die Falldefinitionen wurden wie folgt aktualisiert:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

  1. Personen mit erfülltem klinischen Bild oder unspezifischen Allgemeinsymptomen
    UND Kontakt mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV
  2. Personen mit erfülltem klinischen Bild
    UND Aufenthalt in einem Risikogebiet

Ein neues Flussschema zur „Verdachtsabklärung und Maßnahmen – Orientierungshilfe für Ärzte“, das insbesondere die neuen Falldefinitionen berücksichtigt, wurde hochgeladen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_Tab.html

Da ein hoch dynamisches Geschehen vorliegt, weisen wir darauf hin, regelmäßig die Empfehlungen des RKI zum 2019-nCoV unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johannes Donhauser
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Gesundheitsamt 

INFO!
2019-nCoV: Verdachtsabklärung und Maßnahmen (PDF)

14. – 17.05.2020:
Sehr gerne möchten  wir Sie auf die 4-tägige  Veranstaltung des Vereines „PSE-Akut: Resilienz stärken – Freude am Arztberuf erhalten“ aufmerksam machen, die vom 14. – 17.05.2020 im Kloster Bernried am Starnberger See stattfinden wird.
Weitere Informationen…

Februar 2020:
Sehr gerne möchten wir Sie auf den Flyer des  Medizinischen Zentrums für erwachsene Menschen mit Behinderung Ingolstadt (MZEB IN), das im Februar 2020 Eröffnung feiert, aufmerksam machen
Weitere Informationen…

Vorschau 2020:
Sehr gerne machen wir Sie auf unseren Basiskurs Palliativmedizin aufmerksam, der Anfang nächsten Jahres an den Wochenenden stattfinden wird.
Somit können auch Kolleginnen und Kollegen daran teilnehmen, die unter der Woche zeitlich sehr eingeschränkt sind.
Über zahlreiche Anmeldungen würden wir uns freuen!
Nähere Informationen zu dem Basiskurs:
Basiskurs Palliativmedizin, die wichtigsten Antworten auf einem Blick
Palliativmedizin – PÄ 2002 Ingolstadt 927- Stundenplan

16. September bis 30. Oktober 2019:
Sehr gerne möchten wir Sie auf unsere Ausstellung mit dem Thema „Im Gedenken der Kinder“ … „Kinderärzte und die Verbrechen an Kindern in der Nazi-Zeit“ aufmerksam machen, welche vom 16. September bis 30. Oktober 2019 im Foyer des Landratsamtes Neuburg, mit einem sehr interessanten Rahmenprogramm zu sehen ist.
Flyer zur Ausstellung

24. Oktober 2019
Sehr gerne möchten wir Sie auf die neue Vortragsreihe „ Gesundheit im Dialog“ des Kreiskrankenhauses Schrobenhausen aufmerksam machen. Vorsorge ist die beste Medizin…
… vor allem gegen Darmkrebs
Zu diesem Thema können Sie sich informieren:
am: 24. Oktober 2019 um 18 Uhr
im: Konferenzgebäude der BAUER AG, Bauerstr. 1, in Schrobenhausen
Weitere Informationen…

07. Oktober 2019:
Presseinformation
78. Bayerischer Ärztetag vom 11. bis 13. Oktober 2019 in München
Pressekonferenz in München
Dienstag, 8. Oktober 2019, um 11.00 Uhr,
PresseClub München, Marienplatz 22/IV (Eingang Rindermarkt), 80331 München.
Vollständige Presseinformation hier lesen!

25. September 2019:
Pressemitteilung der Bundesärztekammer
Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik BÄK: G-BA-Entscheidung gefährdet die psychiatrische und psychosomatische Krankenhausversorgung
Die geplante Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik verschlechtert die Situation für Patienten und Mitarbeiter massiv. Die Bundesärztekammer fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die Richtlinie zu beanstanden. Notwendig ist eine Personalausstattung, die eine ganzheitliche  Patientenbehandlung ermöglicht.
Vollständige Pressemitteilung hier lesen!

Kontakt

Tel: 0177 4649446
E-mail: info@aekv-nd-sob.de 

Anschrift

Ärztlicher Kreisverband
Neuburg-Schrobenhausen

Schrannenplatz C 209
86633 Neuburg/Donau